Der Paritätische Niedersachsen im Gespräch mit Justizminister Busemann

Arbeitskreis Straffälligen- und Bewährungshilfe warnt vor unzulänglicher Finanzierung der Anlaufstellen

Am 29.09.08 kamen Vertreterinnen und Vertreter des Paritätischen Niedersachsen (PN) mit Justizminister Bernd Busemann zusammen, um über aktuelle Themen der Straffälligenhilfe zu sprechen. In dem Meinungsaustausch standen unter anderem die Finanzierung der vierzehn Anlaufstellen für Straffällige, die Reform der ambulanten sozialen Dienste der Justiz, das Haftentlassungsmanagement sowie die Umsetzung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Marian Goiny, Sprecher des AK Straffälligenhilfe des PN, machte deutlich, dass für eine kontinuierliche Weiterführung der anerkannt sehr guten und erfolgreichen Arbeit der Anlaufstellen eine Finanzierung von mindestens 200.000,- Euro zusätzlich pro Jahr notwendig ist.

Dieser zusätzliche Bedarf wird auch von der Bewilligungsbehörde, der Generalstaatsanwaltschaft Celle, für unbedingt notwendig erachtet, damit die Anlaufstellen ihre Arbeit fortsetzen können und somit auch weiterhin als ein zuverlässiger Partner der niedersächsischen Justiz zur Verfügung stehen. Dies wird besonders im Hinblick des durch die Reform der ambulanten sozialen Dienste der Justiz angestrebten koordinierten Haftentlassungsmanagements von Bedeutung sein.

Herr Minister Busemann betonte: „Straffälligenhilfe, besonders wie sie von ihnen geleistet wird ist wichtig, qualitativ gut und bei uns anerkannt." Er stimmte dem Sprecher des AK Straffälligenhilfe des PN zu, dass die Anlaufstellen ein wichtiger Baustein im Gesamthilfesystem bei der Eingliederung von Straftätern sind und auch in Zukunft sein werden. Herr Justizminister Busemann sagte zu, sich nachdrücklich für die notwendige Finanzierung der Anlaufstellen für Straffällige einzusetzen.
Der Bericht zu dem Dialoggespräch ist im Parität-Report nachzulesen: Report Parität 

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