Übergangsmanagement

Eine gute Vorbereitung der Haftentlassung ist von entscheidender Bedeutung für den Neuanfang nach der Verbüßung einer Haftstrafe. Das Übergangsmanagement soll die Qualität der Haftentlassung nachhaltig verbessern, um das Rückfallrisiko zu vermindern. Dazu setzt es auf eine intensive und verbindliche Zusammenarbeit der an diesem Prozess beteiligten Partner.

Strafvollzug, Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen und Anlaufstellen haben an sämtlichen Standorten von Justizvollzugseinrichtungen Kooperationsvereinbarungen zum Übergangsmanagement abgeschlossen. Diese unterstützen die effektive Zusammenarbeit und die gezielte und strukturierte Begleitung der Straffälligen. Inhaftierte sollen so früh wie möglich auf die Zeit nach der Inhaftierung vorbereitet werden, damit sie künftig ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten führen können. 

Zusammenarbeit optimieren - Gemeinsam den Rückfall verhindern

Eine Allgemeinverfügung (AV) des Justizministeriums regelt Inhalte und Fristen der Zusammenarbeit. Damit soll die Kooperation der beteiligten Fachdienste intensiviert und verbessert werden. Da für verbindliche Planungen zeitliche Absprachen unerlässlich sind, werden bei den Fristregelungen die Staatsanwaltschaften einbezogen. Das ist für die Überleitung zur Bewährungshilfe und in Führungsaufsicht, aber auch bei den Aufnahmeverfahren für das ambulant betreute Wohnen der Straffälligenhilfe besonders wichtig.

Die jeweiligen Kooperationspartner haben im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung regionale Arbeitskreise gebildet, mit dem Ziel, in regelmäßiger und gleichberechtigter Zusammenarbeit Lösungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zu entwickeln. Die Treffen der Arbeitskreise dienen der Prozesssteuerung. Dabei werden regional oder bei Bedarf weitere Einrichtungen einbezogen.

Die Kooperationspartner erkennen die verschiedenen fachlichen und professionellen Möglichkeiten der Beteiligten an. Sie respektieren die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die unterschiedlichen methodischen Vorgehensweisen und personellen Ressourcen der Institutionen.

Zur Weiterentwicklung des Übergangsmanagements in Niedersachsen finden regelmäßig Fachtagungen als Praxis-Workshops statt. Sie dienen ebenfalls dem kollegialen Austausch und der Fortbildung der kooperierenden Dienste. Darüber hinaus wurden die Entwicklungen im Übergangsmanagement von der Ostfalia Hochschule Braunschweig und vom Kriminologischen Institut in Celle prozessbegleitend evaluiert.

Die Aufnahme der Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Anlaufstellen in die Verfügung hebt die Rolle der freien Träger in der Straffälligenhilfe hervor, die neben den staatlichen Diensten einen wichtigen Beitrag bei der Wiedereingliederung leisten. Dabei sind die Grundlagen der freien Straffälligenhilfe - Freiwilligkeit und Vertraulichkeit - berücksichtigt worden, die einen wesentlichen Unterschied zu den staatlichen Diensten der Justiz darstellen.

Regionale Zuständigkeiten

Zu den Aufgaben der Anlaufstellen für Straffällige gehört es, Gefangenen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung in Abstimmung mit der Justizvollzugsanstalt ergänzende Hilfen anzubieten. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind unter anderem Sprechstunden, Einzel- und Gruppengespräche. Die Arbeit der Anlaufstellen ist - so die AV - nachhaltig zu unterstützen.

Jede Anlaufstelle besucht die Justizvollzugsanstalten, für die sie gemäß Einteilung (AV) zuständig ist, mindestens 1-mal im Quartal und zusätzlich bei Bedarf.

Sofern der Entlassungsort feststeht, ist die vor Ort zuständige Anlaufstelle Ansprechpartner für die Entlassungsvorbereitung. In der Fläche ist die dem Wohnort nächst gelegene Anlaufstelle ansprechbar. Orientierung bietet auch die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken.  Eine aufsuchende Hilfe ist wegen der personellen Ausstattung der Anlaufstellen nicht vorgesehen: feste Sprechstunden bieten alle Anlaufstellen an ihrem Standort an.

Ist noch kein voraussichtlicher Entlassungsort bestimmt, ist jeweils die mit der Justizvollzugsanstalt kooperierende Anlaufstelle erster Ansprechsprechpartner. Die Zuordnung mehrerer Anlaufstellen zu einer Justizvollzugseinrichtung ergibt sich aus der regionalen Nähe zur Hauptanstalt oder zu einer der zugehörigen Abteilungen.

Weitere Informationen finden Sie bei den einzelnen Anlaufstellen vor Ort

NR Justizvollzugseinrichtung Kooperierende Anlaufstellen
1 JVA Celle Celle
2 JVA Hameln Hameln + Göttingen
3 JVA Hannover Hannover
4 JVA Lingen Lingen + Osnabrück
5 JVA Meppen Aurich
6 JVA Oldenburg Oldenburg + Delmenhorst + Wilhelmshaven
7 JVA Rosdorf Göttingen
8 JVA Uelzen Lüneburg
9 JVA Sehnde Hannover + Hildesheim
10 JVA Vechta Delmenhorst + Osnabrück
11 JVA für Frauen Vechta Osnabrück
12 JVA Wolfenbüttel Braunschweig
13 JVA Bremervörde Stade
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