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Entlassungsvorbereitung

Damit Menschen nach einer Inhaftierung wieder Fuß fassen und ein straffreies Leben führen können, spielt besonders die Gestaltung des Übergangs aus der Haft in die Freiheit eine wichtige Rolle. Gerade die ersten Wochen nach der Haftentlassung bergen eine große Gefährdung für erneute Straffälligkeit, wenn die existenziellen Grundlagen nicht geklärt sind.

Das Übergangsmanagement soll u. a. die Qualität der Haftentlassung nachhaltig verbessern, um dieses Risiko zu vermindern - und setzt auf eine intensive Zusammenarbeit aller an diesem Prozess beteiligten Partner. Die aktive Mitarbeit der/des Inhaftierten ist bei der Vorbereitung einer zufrieden stellenden Perspektive unerlässlich.

Wann?
Die Entlassungsvorbereitung muss frühzeitig - spätestens 3 bis 6 Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin - beginnen, um die Vorbereitung einer Existenzgrundlage nach der Haft zu ermöglichen. Das ist besonders wichtig, wenn nach der Haftentlassung Wohnungslosigkeit droht und wenn die Bewerbung um eine Aufnahme in eines der Wohnprojekte erfolgen soll.

Wo?
Jede Anlaufstelle besucht die Justizvollzugsanstalten, für die sie gemäß Kooperationsvereinbarung zuständig ist, mindestens 1-mal im Quartal und zusätzlich bei Bedarf. In ihren Sprechstunden bietet sie Einzelgespräche für Inhaftierte an und klärt im persönlichen Kontakt die individuellen Entlassungsvoraussetzungen.

Wie?
Die konkreten Angebote der freien Straffälligenhilfe sind hier vor allem:

  • Klärung der Ansprüche auf Leistungen zur Existenzsicherung
  • Hilfe bei der Wohnungssuche
  • Hilfe im Umgang mit Ämtern/Behörden (bspw. Ummeldung, Antragstellungen)
  • Hilfe bei der Arbeitssuche
  • Hilfe bei der Schuldenregulierung
  • bei Bedarf Vermittlung zu anderen Beratungsstellen (Sucht, Schulden, etc.)

Vollzugslockerungen - wie Ausgänge oder Hafturlaube - ermöglichen persönliche Gespräche in den Anlaufstellen, ein Probewohnen in den ambulant betreuten Wohnangeboten und die Vorbereitungen von Antragstellungen.

Weitere Auskünfte zu regionalen Zuständigkeiten finden Sie unter Anlaufstellen vor Ort und unter Übergangsmanagement. Informationen gibt es auch bei unserer Mitwirkung bei Entlassungsbörsen und Jobmessen in den Justizvollzugsanstalten.

Weiteres Angebot im Jugendvollzug:
Entlassungsvorbereitungskurs in der Jugendanstalt Hameln

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