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Schuldenregulierungsfonds

Schuldenregulierungsfonds für straffällig gewordene Menschen der Anlaufstelle Hameln

Die jährlich steigende Zahl unserer Hilfesuchenden zeigt deutlich, wie wichtig Schuldnerberatung im Strafvollzug ist, denn fast alle Straffälligen sind verschuldet. Eine Regulierung der Verbindlichkeiten erweist sich gerade hinsichtlich einer Resozialisierung unter Vermeidung von Rückfallrisiken von fundamentaler Bedeutung.

Das effektivste Mittel stellt hierbei der Vergleich dar, bei dem durch eine angemessene Teilzahlung eine Ablöse der Forderung erreicht wird. So kann die Angelegenheit sofort aus dem Weg geschafft werden, weitere Kosten und Zinsen werden vermieden und auch der Gläubiger erhält einen schnellen Ausgleich der Forderung, aufwendige und teure Mahnverfahren werden vermieden. Oftmals mangelt es aber an entsprechenden Möglichkeiten, finanzielle Mittel für einen Vergleich aufzubringen. In diesen Fällen soll unser Schuldenregulierungsfonds einsetzen. Die Bereitstellung und Zahlung der Vergleichssumme erfolgt für den Schuldner als zinsloses Darlehen oder evtl. als Beihilfe in besonderer akuter Notlage. Die Verhandlungen und den Schriftverkehr mit den Gläubigern übernehmen wir, aktives Mitwirken des Schuldners ist aber Voraussetzung zur Zusammenarbeit.

Der Schuldner muss dann gemäß vertraglicher Vereinbarung das gewährte Darlehen in kleinen Raten an uns zurückzahlen. Dieses geschieht auch schon während der Haftzeit, hier aus der Jugendanstalt Hameln heraus.

Gezielte Schuldenregulierung mit Hilfe des Schuldenregulierungsfonds soll die Möglichkeiten auf ein straffreies Leben in psychischer und wirtschaftlicher Hinsicht verbessern.


Osnabrücker Hilfsfonds e.V.

Der Verein hat den Zweck, Straffälligen und deren Familien im Landgerichtsbezirk Osnabrück durch Vermittlung der Bewährungshelfer oder der Sozialdienste der Freien Wohlfahrtspflege die Regelung ihrer Schulden zu tragbaren Bedingungen zu ermöglichen. Durch Gewährung von Darlehen soll erreicht werden, dass die Schulden zusammengefasst und nach einem überschaubaren Tilgungsplan in angemessenen Raten bezahlt werden können. Den Straffälligen soll so ein Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen ermöglicht werden.

Die Richtlinien des Osnabrücker Hilfsfonds verdeutlichen die Bedingungen für eine Darlehensvergabe und geben Hinweise auf die praktischen Erfordernisse für die Umsetzung.

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