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Wohnen

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Die Straffälligenhilfe bietet differenzierte Wohnraumhilfen für straffällige und haftentlassene Menschen.

Die Beschaffung einer bezahlbaren Wohnung steht für alleinstehende Inhaftierte an erster Stelle der zu klärenden Probleme. Nach einem reglementierten Leben in der Justizvollzugsanstalt ist das Bedürfnis nach Privatsphäre in den eigenen vier Wänden in Freiheit groß. Ein „Dach über dem Kopf“ dient der Existenzsicherung und ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte. Ohne Wohnung erfahren Haftentlassene Benachteiligungen bei der Beantragung sozialer Hilfen oder sind sogar von Leistungsansprüchen ausgeschlossen.

Nicht immer gelingt es aus der Haft heraus eine eigene Wohnung anzumieten. Die Rückfallgefährdung ist in dieser Situation besonders groß.

Anlaufstellen unterstützen bei der Suche und Anmietung einer Wohnung.

Wir ... 

  • stellen Tageszeitungen mit Wohnungsinseraten zur Verfügung
  • schalten Inserate und ermöglichen Telefonate mit Anbietern von Wohnungen
  • vermitteln Kontakte zu Anbietern von Wohnungen
  • trainieren bei Bedarf Vorstellungsgespräche
  • begleiten zu Wohnungsbesichtigungen
  • helfen bei der Ausstattung der Wohnung.

Mit ihrem ambulant betreuten Wohnen bieten Anlaufstellen darüber hinaus mehrheitlich ein professionelles und wirksames Hilfeangebot mit intensiver sozialpädagogischer Unterstützung an.

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