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Aufnahmekriterien / Bewerbungsverfahren

Die Bereitstellung eines Wohnplatzes erfordert folgende Aufnahmekriterien:

  • Persönliche/schriftliche/telefonische Kontaktaufnahme
  • Bewerbung mit einem aussagekräftigen Lebenslauf > Leitfaden
  • Persönliches Kennenlernen – z. B. im Rahmen des Besuchsdienstes in der JVA
  • Bereitschaft fachspezifische Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen
  • Mindestmaß an Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich
  • Bereitschaft ein sucht-, gewalt- und straffreies Leben führen zu wollen
  • Klienten mit akuter Suchtabhängigkeit können nur nach einer vorherigen Entgiftungsbehandlung aufgenommen werden oder wenn sie sich in Substitutionsbehandlung befinden.
  • Motivation zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Vollzugslockerungen unterstützen die Möglichkeit für ein Probewohnen
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