Erfolgreiche Kriminalitätsprävention durch Zusammenarbeit!

In niedersächsischen Justizvollzugsanstalten verbüßten im Jahre 2016 durchschnittlich 4776 Inhaftierte eine Freiheitsstrafe. 7700 Menschen wurden im Jahr 2016 aus der Haft in Freiheit entlassen.

Die Bewährungshilfe hatte in 2016 bei 16.000 Menschen den Auftrag, tätig zu werden. 5.000 hilfesuchende Klienten nahmen im vergangenen Jahr 2016 die Beratungs- und Unterstützungsangebote der 14 Anlaufstellen in Niedersachsen in Anspruch. Dies zeigt den Umfang der täglich zu leistenden Arbeit im Bereich der straffällig gewordenen Menschen. Und dies ist eine gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung zugleich.

Die Arbeit mit Inhaftierten ist zweifelsfrei eine Arbeit, die auf die Zukunft ausgerichtet ist. Sie zielt darauf, die Lebensweise des Straftäters nach der Haftentlassung positiv zu beeinflussen. Gelingt dies, werden zukünftige Straftaten vermieden und ferner, dass die ehemaligen Täter zukünftig Opfer von Straftaten hinterlassen. Insofern ist die Arbeit mit Straftätern immer auch eine Form von aktiver Prävention. Sie ist ein wesentlicher Baustein, wenn man Kriminalität nachdrücklich bekämpfen will.

In Niedersachsen sind drei Dienste in diesen Prozess involviert:

  • Die Justizvollzugsanstalt, die den Straftäter aufnimmt und sich vom ersten Tag der Inhaftierung bemüht, mit ihm inhaltlich zu arbeiten. Dabei steht die Aufarbeitung der persönlichen Defizite im Vordergrund der Anstrengungen, um zukünftige Delinquenz zu verhindern.
  • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen, der mit den nun entlassenen Straftätern, die unter Bewährung oder Führungsaufsicht gestellt wurden, unter realen Bedingungen der Freiheit zukünftige Auffälligkeiten zu vermeiden sucht.
  • Die Anlaufstellen der Freien Straffälligenhilfe beraten und betreuen Inhaftierte, Haftentlassene, Straffällige ohne Hafterfahrung und von Delinquenz Bedrohte sowie deren Angehörige, indem sie z. B. Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung oder bei der Arbeitssuche anbieten.


Die Arbeit dieser drei Dienste untereinander zu koordinieren und zu vernetzen, hat zur Schaffung dieses regelmäßigen Praxisworkshops zum Übergangsmanagement geführt. Die Absprache und Kommunikation über den Einzelfall hinaus sichert die hohe Qualität, die Niedersachsen in diesem Bereich bereits erreicht hat. Der Praxisworkshop, der in diesem Jahr zum sechsten Mal stattfand, konnte und kann diesen Prozess positiv beeinflussen.

Die über 60 TeilnehmerInnen aus den genannten Praxisfeldern tauschen sich aus und treffen Absprachen zur Zusammenarbeit. So konnte der Praxisworkshop in der Vergangenheit bei der Lösung von Fragen beratend tätig werden, indem dort Entwürfe für Kooperationsverträge gefertigt wurden, die heute landesweit Verwendung finden. Es wurden Anregungen aus der Praxis für Verwaltungsvorschriften entwickelt sowie  praxisnahe Sachprobleme beleuchtet und Lösungen vorgeschlagen. Die entsprechenden Entscheider in Niedersachsen haben wiederholt auf die Ergebnisse dieser Tagung bei ihren Entscheidungen zurückgegriffen.

So war es auch in diesem Jahr das Ziel, aktuelle Sachthemen zu beleuchten. Beispielhaft seien eine durchgehende Substitution bei den Inhaftierten genannt, die Opferorientierung im Übergangsmanagement oder das Lösen sehr konkreter Herausforderungen, wie der Wohnungsmarkt für ehemalige Inhaftierte. Besondere Beachtung fand ein Vortag von Christoph Rickels / „First togetherness“, der selber ein authentisches Beispiel für die schlimmen Folgen der Gewalt ist.

Zusammenfassend ist zu resümieren, dass der Praxisworkshop Übergangsmanagement in Niedersachen einen wichtigen gesellschaftlichen Prozess begleitet. Er trägt dazu bei, die Schnittstelle der gemeinsamen Arbeit mit Straftätern mit ihren zahlreichen Herausforderungen qualitativ abzusichern und er leistet so einen wichtigen Beitrag im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention zu bieten.

Die Lingener Tagespost berichtet über die diesjährige Fachtagung:
https://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/879971/uebergangsmanagement-will-straftaten-vermeiden

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