Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe

Landesweites Projekt ist zum Jahresbeginn 2010 gestartet

Das Niedersächsische Justizministerium hatte im November einen Erlass verabschiedet und damit den Weg frei gemacht. Das bereits an vier Standorten erfolgreich im Modell erprobte Projekt ist damit nun verbindlicher Bestandteil des Aufgabenkataloges der Anlaufstellen für Straffällige. Projektbeginn ist laut Erlass der 1. Januar 2010.

Im Anschreiben zur Weitergabe des Erlasses schreibt das Ministerium auszugsweise:
"Gründe für das Scheitern der Bezahlung von Geldstrafen sind häufig darin zu sehen, dass viele Verurteilte, die meist ohnehin nur über ein geringes Einkommen verfügen, mit dem planmäßigen Umgang ihrer finanziellen Mittel überfordert sind.

Der Erlass sieht daher vor, dass die Anlaufstellen für Straffällige im Rahmen ihrer Arbeit für zu einer Geldstrafe Verurteilte eine Geldverwaltung/ Teilgeldverwaltung durchführen. Bei einer Teilgeldverwaltung wird dabei eine von den Vollstreckungsbehörden zu bewilligende Rate monatlich durch die Anlaufstellen an die Staatsanwaltschaft überwiesen.

In der Regel tritt der Verurteilte im Rahmen der Geldverwaltung als Sicherheit für einen erfolgreichen Verlauf der Ratenzahlungen seinen Anspruch aus Sozialleistungen gegenüber dem Sozialleistungsträger nach SGB I § 53 Abs. 2 /Satz 2 an die Anlaufstelle ab. Neben einer Teilgeldverwaltung kommt bei umfangreicheren Problemlagen im Einzelfall eine sog. vollständige Geldverwaltung in Betracht, bei der beispielsweise auch Miete, Gas, Strom etc. regelmäßig durch die Anlaufstellen überwiesen werden.

Durch die Beratungen und sozialarbeiterische Hilfestellungen durch die Anlaufstellen sollten dem Erlass entsprechend so die Bezahlung von Geldstrafen realisiert und Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden. Durch die Umsetzung des Erlasses und die Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe können somit Hafttage eingespart werden.

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