Die soziale Integration straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft ist für den Staat und für seine freien gesellschaftlichen Kräfte eine große sozial- und kriminalpolitische Herausforderung. Als Teil der Gesellschaft setzt sich die Straffälligenhilfe in Caritas und Diakonie für einen rationalen Umgang mit straffällig gewordenen Menschen ein. Dabei sind die Grundsätze "Integration statt Ausgrenzung" und "Versöhnung statt Strafe" handlungsleitend. Ziele sind, die persönlichen Fähigkeiten der Betroffenen zu stärken und zu erweitern sowie ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.
Ein aktualisierter Orientierungsrahmen soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug und der kirchlichen Wohlfahrtsverbänden auszugestalten.
Ziele der Zusammenarbeit sind die Gestaltung eines humaneren Strafvollzuges frei von Diskriminierungen beispielsweise wegen der Herkunft und des Geschlechts und eine nachhaltige Integration Haftentlassener in die Gesellschaft.
Eine gelingende Integration wird deutlich an einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe und an einer eigenverantwortlichen Lebensführung ohne neue Straftaten.
Angestrebt wird eine vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden. Eine zunehmend bessere Verzahnung zwischen den Trägern der Hilfe und dem Justizvollzug stimmt hoffnungsvoll, dass dieses auf der Grundlage klarer Kooperationsbedingungen zukünftig noch besser gelingen kann.
Der Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug als Download: Orientierungsrahmen