Perspektiven

Träger und Mitarbeitende der freien Straffälligenhilfe in Niedersachsen sind erleichtert: Dank erneuter Zuwendungen aus der politischen Liste der Landespolitik fällt der Ausblick für 2022 und 2023 optimistischer aus, als es zunächst zu erwarten war.

Es sah zunächst recht düster aus für die Finanzierungsgrundlage der Anlaufstellen für Straffällige und für die Wohnprojekte für Haftentlassene: Die vorgesehenen und in den Doppelhaushalt des Landes eingestellten Landesmittel waren unzureichend und drohten so die Hilfeangebote ins Wanken zu bringen.

Die gemeinsamen Hilferufe und Unterstützungsbitten wurden glücklicherweise ernst genommen. Es ist für alle Mitwirkenden wohltuend, dass die Bedarfe der freien Straffälligenhilfe in der Politik wahrgenommen werden und dass insbesondere auch der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen immer wieder ein offenes Ohr für die Haushaltslage der Anlaufstellen in Niedersachsen und der Wohnprojekte für Haftentlassene gezeigt hat.

Wir sind sehr erleichtert, dass die gemeinsamen Kräfte und Beschlussfassungen in der Landespolitik dazu geführt haben, dass die Existenz der Anlaufstellen für Straffällige und ihrer Hilfeangebote dank der politischen Liste für die beiden Haushaltsjahre 2022/2023 gesichert wird.

Dafür möchten wir uns auch an dieser Stelle sehr bedanken! Perspektivisch ist es erforderlich, dass diese Zuwendung verstetigt wird und ausreichende Haushaltmitteln für die verlässliche Finanzierung der Straffälligenhilfe zur Verfügung gestellt werden.

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