Die Anlaufstellen – Ihre Träger und Mitarbeitenden - sind froh und dankbar, dass quasi in letzter Minute Mittel so umfänglich zur Verfügung gestellt wurden, dass die Schließung einzelner Einrichtungen verhindert werden konnte: Allen Unterstützenden und Fördernden sei auch an dieser Stelle ausdrücklich herzlich DANKE gesagt!
Nun geht es darum, dass die Sonderzuwendung kein einmaliger Beitrag bleibt, sondern in der Regelfinanzierung verstetigt wird. Denn die verabschiedete neue Förderrichtlinie für die Finanzierung der Anlaufstellen macht erst dann Sinn, wenn auskömmliche Landesmittel bereitgestellt werden, die die Finanzierung der Freien Straffälligenhilfe in Niedersachsen dauerhaft gewährleisten.
Die Arbeit der 14 Anlaufstellen und der Wohnprojekte für Haftentlassene der Freien Wohlfahrtspflege werden von der Politik anerkannt. Auch, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben dem Land viele Kosten erspart und den Menschen in schwierigen Lebenslagen hilft.
Weitere Informationen finden Sie hier