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Fachliche Standards kennzeichnen die gemeinsamen Aufgaben der freien Straffälligenhilfe

Die Landesarbeitsgemeinschaft L’ASTEN hatte zum fachlichen Austausch eingeladen: Mitarbeitende aus den 14 Anlaufstellen trafen sich im April zu ihrer 2-tägigen Jahrestagung in Bad Bevensen.

Das Aufgreifen aktueller Entwicklungen kennzeichnet die Zusammenarbeit der Praktiker*innen in der Arbeitsgemeinschaft. Die regelmäßigen Treffen dienen dabei der Entwicklung von Lösungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Sie fördern darüber hinaus die Sensibilisierung für die inhaltlichen Erfordernisse zur Qualitätssicherung im Übergangsmanagement.

Zum Einstieg berichteten die Teilnehmenden jeweils über die aktuelle Situation in ihren regionalen Einrichtungen, bevor der Blick auf besondere Herausforderungen und Problemstellungen gerichtet wurde. Betrachtet wurden dabei insbesondere die Veränderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Cannabiskonsum. Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft: Besitz und Anbau von Cannabis sind damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Diese limitierte Freigabe wird Auswirkungen auf die Rechte bereits verurteilter Menschen haben, die mit Strafen belegt worden sind und die nach den neuen Kriterien freizusprechen wären.

Diskutiert wurden auch die neuen Regelungen hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe, die für uneinbringliche Geldstrafen verhängt wird. Hier werden die zu verbüßenden Hafttage halbiert: Bei allen Geldstrafen, die ab dem 01. Februar 2024 rechtskräftig werden, gilt zukünftig, dass durch einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tagessätze der Geldstrafe getilgt werden.

Die eigenen fachlichen Standards stellen den umfangreichen, professionellen Aufgabenkatalog der Anlaufstellen dar. Die Tagungsteilnehmer*innen nahmen auch diese in den Fokus ihres Diskurses und entwickelten dabei eine präzise Vorstellung der jeweiligen Tätigkeits- und Handlungsbedarfe.