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Haftvermeidung

Traditionell spielt die Haftvermeidung in der Straffälligenhilfe eine bedeutsame Rolle bei der Unterstützung ihrer Klientel: Haft zu vermeiden, wo sie nicht nötig ist, gehört zu ihrem ethischen Selbstverständnis.

Gezielte Angebote tragen diesem Ansatz Rechnung: Durch die Aufnahme von Inhaftierten in sozialpädagogisch betreute Wohnprojekte ist es z. B. möglich, Untersuchungshaft zu vermeiden oder eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung zu ermöglichen.

Kann ein Verurteilter eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dies führt dazu, dass Menschen teure Haftplätze belegen, deren Inhaftierung eigentlich gar nicht beabsichtigt und erforderlich ist.

Eine Inhaftierung ist nicht immer nötig, - bei Untersuchungshaft und Ersatzfreiheitsstrafe für nicht einbringliche Geldstrafen gibt es ausgezeichnete Alternativen zur Haftvermeidung.

Die Anlaufstellen tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass Inhaftierungen abgewendet werden und Haftzeiten verkürzt werden.

Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe


Arbeit statt Strafe / „Schwitzen statt Sitzen"

Untersuchungshaftvermeidung

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