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Aufnahmekriterien / Bewerbungsverfahren
Die Bereitstellung eines Wohnplatzes erfordert folgende Aufnahmekriterien:
- Persönliche/schriftliche/telefonische Kontaktaufnahme
- Bewerbung mit einem aussagekräftigen Lebenslauf > Leitfaden
- Persönliches Kennenlernen – z. B. im Rahmen des Besuchsdienstes in der JVA
- Bereitschaft fachspezifische Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen
- Mindestmaß an Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich
- Bereitschaft ein sucht-, gewalt- und straffreies Leben führen zu wollen
- Klienten mit akuter Suchtabhängigkeit können nur nach einer vorherigen Entgiftungsbehandlung aufgenommen werden oder wenn sie sich in Substitutionsbehandlung befinden.
- Motivation zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
- Vollzugslockerungen unterstützen die Möglichkeit für ein Probewohnen