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Arbeit statt Strafe

Wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann, bleibt oft nur die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, indem Verurteilte die "Tagessätze" im Strafvollzug absitzen müssen.

Alternativ kann eine Ersatzfreiheitsstrafe auf Antrag in Arbeitsleistungen umgewandelt und so Haft vermieden werden. Dabei wird ein Tagessatz der Geldstrafe dann nicht in einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe umgerechnet, sondern in jeweils sechs Stunden gemeinnützige Arbeit.

Die Arbeit wird in anerkannten sozialen Einrichtungen zum Allgemeinwohl geleistet. Die Anlaufstellen sind bei der Antragstellung zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit behilflich und beraten über mögliche Einsatzorte und Bedingungen.

Das Programm "Schwitzen statt Sitzen" zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe hat dem Land Niedersachsen seit seiner Einführung 1991 Haftkosten in Höhe von vielen Millionen Euro erspart.

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