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Ambulant betreutes Wohnen
Das ambulant betreute Wohnen richtet sich an erwachsene Straffällige, die nach ihrer Haftentlassung fachliche, qualifizierte Unterstützung benötigen. Mittels sozialpädagogischer Begleitung wird die Verbesserung der Kompetenzen in der alltäglichen Lebensführung angestrebt – der individuelle Betreuungsprozess zielt auf das Wachsen von Eigenverantwortung und zunehmender Verselbständigung mit dem Ergebnis eines erfolgreichen Auszugs in eine eigene Wohnung.
Im ambulant betreuten Wohnen werden Haftentlassenen in Wohngemeinschaften und/oder einzelnen Wohneinheiten möblierte Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Bewohner leben in den Übergangseinrichtungen selbständig, freiwillig und eigenverantwortlich.
Bewerbungsverfahren und Betreuungsschwerpunkte sind unterschiedlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Klärung der Aufnahmekriterien ist notwendig. Meistens ist ein mehrtägiges Probewohnen im Rahmen eines Urlaubes zur Vorbereitung auf die Entlassung Voraussetzung für eine Aufnahme.
Der Erstkontakt mit der in Frage kommenden Anlaufstelle sollte 3 - 6 Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin erfolgen. Die Wohnangebote dienen außerdem der Haftverkürzung bei vorzeitiger Entlassung und der Vermeidung von Untersuchungshaft. Zur Vorbereitung auf die Haftentlassung werden Hafturlauber aufgenommen.
Nach dem Auszug aus dem ambulant betreuten Wohnen bieten die Anlaufstellen eine Nachbetreuung an. Diese fördert die Stabilisierung, ermöglicht die Weiterführung flankierender Hilfen und trägt zur Minimierung der Rückfallgefahr bei.