Über uns

In Niedersachsen unterstützen die 14 Anlaufstellen für Straffällige als Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege seit 1980 straffällige Menschen mit einer Vielzahl von Hilfen, Maßnahmen und Projekten bei der Resozialisierung und Integration in die Gesellschaft.

Dabei arbeiten wir in regionaler Zuständigkeit eng zusammen mit den sozialen Diensten der Justiz, den kommunalen Fachdiensten für Arbeit, Soziales und Gesundheit, den Agenturen für Arbeit und weiteren staatlichen und freien Einrichtungen. Darüber hinaus sind wir zuverlässige Partner im Prozess des vernetzten Übergangsmanagements zur Entlassungsvorbereitung:
Verbindliche Standards, Rahmenbedingungen und Kooperationsvereinbarungen bilden hier die gemeinsame Grundlage für eine einheitliche, transparente Aufgabenstellung und für die verlässliche Kooperation der beteiligten Partner. Besondere Merkmale der freien Straffälligenhilfe sind Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.
Über die gemeinsamen auf dieser Webseite beschriebenen Standards hinaus halten Anlaufstellen regional individuelle Angebote und besondere Projekte vor: u.a. Beschäftigungsprojekte, Gewaltprävention, Ehrenamt, Treuhänderische Geldverwaltung, Freizeitpädagogische Angebote, offene Teestubenarbeit oder gemeinnützige Arbeit.

Die Träger der 14 Anlaufstellen sind Mitglied im Diakonischen Werk, im Deutschen Paritätischen Wohlfahrts-Verband oder im Caritas-Verband. Zu Fragen der Zusammenarbeit treffen sich die Verbandsvertreter regelmäßig in einem Expertenkreis der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege mit Vertretern des Niedersächsischen Justizministeriums und des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen.

Finanziert, gefördert und unterstützt wird die Arbeit der Anlaufstellen maßgeblich durch das Niedersächsische Justizministerium, durch Zuwendungen aus kommunalen Haushalten und mit Eigenmitteln. Die für die Prüfung der Verwendung der Landesmittel zuständige Behörde ist der Ambulante Justizsozialdienst (AJSD) beim Oberlandesgericht Oldenburg. Als Grundlage dient eine verbindliche Aufgabenbeschreibung, die die zuwendungsfähigen Leistungen beinhaltet.

Wir wirken erneuter Straffälligkeit entgegen
Täterarbeit ist Prävention und Opferschutz: durch Integration den Rückfall verhindern!

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