Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann im fachlichen Austausch zu Entwicklungen im Übergangsmanagement
Die Einführung des Übergangsmanagements (ÜM) in Niedersachsen begann 2010 quasi mit einem Start-up: Im ersten Praxisworkshop wurden die Grundlagen für die weitere vernetzte, verbindliche Zusammenarbeit von Justizvollzug, Ambulantem Justizsozialdienst und freier Straffälligenhilfe für die Vorbereitung von Haftentlassungen geschaffen. In bislang weiteren acht Praxisworkshops kamen Mitarbeitende sämtlicher Standorte aus Niedersachsen zu 2-tägigen Praxisworkshops für Fortbildung, Informationsaustausch und Wissenstransfer zusammen.
In der letzten Veranstaltung im April 2024 blickten die Teilnehmenden auf die Tagungsergebnisse der zurückliegenden Workshops und widmeten sich dabei der Frage: Was ist aus den in den Vorjahren miteinander ermittelten Handlungsbedarfen geworden? Dabei wurden einige Aspekte herausgefiltert, die nicht mit den fachlichen Kompetenzen der drei Kooperationspartner allein gelöst werden konnten.
Auf Einladung der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann gab es das gemeinsame Treffen zur Nachlese und Erörterung im ÜM gewichtiger Themen: Vollzugslockerungen, Wohnraumbedarfe, Digitalisierung, Gewaltschutzangebote für Mitarbeitende und auch der Wunsch, Kommunikationsbarrieren zu verringern fanden Beachtung.
Das Organisationsteam hofft, dass sich daraus weiter Fortschritte für das ÜM in Niedersachsen entwickeln werden und bereitet derweil bereits den Jubiläumspraxisworkshop vor, zu dem man im kommenden Jahr im April 2026 zum zehnten Mal zusammenkommen wird.