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Ohne Konto gibt‘s Probleme: Bürgergeldleistungen per Scheck werden abgeschafft

Die Deutsche Bank hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) darüber informiert, dass die Postbank ab dem 01.01.2026 keine Zahlungsanweisung zur Verrechnung mehr als Auszahlungsmöglichkeit anbieten wird. Nach jetzigem Stand wird der automatische Scheckversand sogar bereits im Oktober 2025 durch die Bundesagentur eingestellt. Das stellt Leistungsempfänger ohne Bankkonto vor Herausforderungen.

Bereits in den vergangenen Monaten erhielten einige Klient*innen der Anlaufstellen für Straffällige, die Leistungen nach dem SGB II per PZZV* erhalten, bei der Verrechnung Ihrer Schecks durch die Postbankfilialen die Auskunft, dass dieser Zahlungsweg nur noch kurzfristig möglich sei. Zukünftig sei die Einrichtung eines Bankkontos notwendig, damit die Leistungsgewährung künftig sichergestellt ist. Grund dafür ist die Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank, welches keine Scheckauszahlungen mehr vorsieht. 

Zumindest in Hannover reagierte die Postbank hierzu weder auf Nachfrage der Anlaufstelle noch der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) Hannover. Dem Jobcenter Region Hannover war zu dieser Entwicklung zunächst ebenfalls nichts weiter bekannt. Die Ansprechpartner im Jobcenter teilten jedoch die Sorge der Anlaufstelle Resohelp über die existenzielle Absicherung der Klient*innen, die bislang auf Leistungsbezüge per Scheck angewiesen sind. 

Für viele Klient*innen, die häufig von Wohnungslosigkeit und Suchterkrankungen betroffen sind, sind die Hürden für die Eröffnung eines Kontos hoch. Auch wenn es grundsätzlich für jede*n Bürger*in möglich ist, ein Konto zu eröffnen, ist das nicht für alle Menschen ohne Weiteres realisierbar. Bei einem gemeinsamen Treffen zwischen der ZBS, der Anlaufstelle Resohelp Hannover und dem Jobcenter Region Hannover wurde daher verabredet, dass die Klient*innen dazu angehalten und unterstützt werden, ein eigenes Konto zu eröffnen. 

Die Zeit drängt: Da die Schecks eine Auszahlungsgarantie von 3 Monaten haben, werden schon im letzten Quartal 2025 keine Schecks mehr zur Verfügung gestellt. 

Die Kontofrage muss zukünftig im Rahmen der Existenzsicherung bei der Haftentlassungsvorbereitung im Übergangsmanagement ebenfalls berücksichtigt und gelöst werden. 

*PZZV steht für "Postscheckzahlungsanweisung zur Verrechnung". Es handelt sich um eine Zahlungsmethode, die verwendet wird, wenn Leistungen des Jobcenters oder der Bundesagentur für Arbeit nicht direkt auf ein Girokonto überwiesen werden können. Die Auszahlung erfolgt dann per Postscheck an die (Post-)Adresse des Empfangenden. Die PZZV ist jedoch kostenpflichtig, die Gebühren werden vom ausgezahlten Betrag abgezogen.