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Untersuchungshaftvermeidung

Eine Inhaftierung wirft eine Reihe von Problemen oder Fragen auf. Betroffene und Angehörige werden in der Untersuchungshaft häufig erstmalig mit dieser Situation und ihren Auswirkungen konfrontiert. Gerne können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Wenn die Schwere des Straftatbestandes es zulässt, kann der Haftrichter in bestimmten Fällen und unter Auflagen auf den Vollzug der Untersuchungshaft verzichten.

Die Aufnahme in eines der Wohnangebote der Straffälligenhilfe stellt in Einzelfällen eine Möglichkeit dar: Neben qualifizierten Unterstützungsangeboten gibt es eine ladungsfähige Adresse. Dadurch kann z. B. der Haftgrund der Fluchtgefahr aufgehoben werden.

Hier kommen Sie zum Thema "Ambulant betreutes Wohnen"

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