Anlaufstellen für Straffällige –
Freie Straffälligenhilfe in Niedersachsen
Wer straffällig geworden ist, hat die gesellschaftlichen Regeln verletzt und wird bestraft, vielleicht dafür sogar zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Freiheitsentzug ist meistens mit erheblichen Folgen verbunden: Wohnungsverlust, Arbeitslosigkeit, Trennung, Isolation, Hoffnungslosigkeit...
Wie geht es nach der Haftentlassung weiter?
Gerade in der Anfangszeit müssen viele Hürden überwunden und Probleme bewältigt werden.
Die Anlaufstellen für Straffällige bieten Orientierung und Unterstützung beim Neuanfang.
Chancen in Freiheit
Die Anlaufstellen wirken (erneuter) Straffälligkeit entgegen und tragen zur Haftvermeidung bei.
Die Mitarbeitenden der Anlaufstellen beraten und unterstützen Inhaftierte, Haftentlassene, Straffällige ohne Hafterfahrung und von Delinquenz Bedrohte sowie deren Angehörige.
Haftvermeidung:
Verurteilte mit geringem Einkommen sind oft überfordert, wenn sie Geldstrafen mit den Vollstreckungsbehörden regeln müssen. Anlaufstellen bewahren mit Tilgung durch Ratenzahlungen vor Inhaftierung und hohen Haftkosten.
Aktuelles
Fachliche Standards kennzeichnen die gemeinsamen Aufgaben der freien Straffälligenhilfe
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen
Geschäftskonto:
L'ASTEN e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnen
der Nds. Anlaufstellen für Straffällige
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