Der Übergang von der Haft in die Freiheit soll verbessert werden: „Übergangsmanagement" ist der Arbeitstitel, unter dem die Entlassungsvorbereitung aus der Haft auf breiter Ebene - bis nach oben hin zum Justizminister Busemann - im Blickpunkt steht. Bestehende Probleme sollen erfasst und gelöst werden, verbindliche Strukturen sollen dazu beitragen die Integrations- und Resozialisierungsbestrebungen nachhaltig zu unterstützen. So soll erneute Straffälligkeit vermieden werden.
Zu einem Fachgespräch über die Suchtbehandlung und Krankenversicherung nach der Haftentlassung trafen sich Kooperationspartner aus verschiedenen sozialen Arbeitsfeldern der Suchtarbeit, des Strafvollzuges, des ambulanten Justizsozialdienstes und der Straffälligenhilfe. Für die fachliche Unterstützung sorgten die AGOS und der Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Osnabrück sowie die Fachbereichsleitung der AOK.
Der Arbeitskreis Vernetzung hatte für das Fachgespräch einen Schwerpunkt herausgegriffen, der nach der Haftentlassung sehr häufig für erhebliche Probleme sorgt und mit 30 Teilnehmern und Experten erörtert: die Gesundheitsversorgung, insbesondere die Weiterbehandlung suchtkranker Inhaftierter nach der Haft. Sie ist von vielen Faktoren abhängig, wenn sie gelingen soll. Immerhin weisen etwa 70% aller Inhaftierten in irgendeiner Form eine Suchtproblematik auf.
Leistungsansprüche und Zuständigkeiten müssen geprüft werden, die Krankenversicherung geregelt sein, bevor die ärztliche Versorgung (ambulant und stationär) greift. Bei Substitution und anderen chronischen Gesundheitsproblemen ist dieses für die Betroffenen, ebenso wie für die beteiligten Institutionen, immer wieder eine ziemliche Belastung. Denn es dauert viel zu lange, bis der Haftentlassene abgesichert ist und damit auch die Kostenübernahme geklärt ist. Herr Kuffner, Fachbereichsleiter der AOK im Dienstleistungsteam Privatkunden, betont, dass zumindest bei akuten Problemen eine ärztliche Hilfe nicht verwehrt werden kann.
Sehr viel einfacher und klarer würde sich die Situation darstellen, wenn auch Inhaftierte Mitglied in den gesetzlichen Krankenkassen sein dürften. Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe wird die Versorgung aber über den Strafvollzug vorgenommen. Wenn dieser dann zumindest für den ersten Monat nach der Haft eine Überbrückung sicherstellen müsste, wäre genügend Zeit vorhanden bis die weitere Krankenversicherung geregelt ist. Denn zwei bis vier Wochen dauert es nach der Entlassung meist, bis die weitere Absicherung verbindlich geklärt ist. Bei beiden Überlegungen bräuchte es allerdings eine Änderung der geltenden gesetzlichen Regelungen.
Roland Schauer, Leiter der Justizvollzugsanstalt Lingen, versteht nach der Problemanalyse, dass seine ihm anvertrauten Strafgefangenen die Antragswege und die zahlreichen damit verbundenen Regelungen oft nicht verstehen und nachvollziehen können.
Uwe Schwichtenberg, leitender Arzt des suchtmedizinischen Zentrums im Ameos Klinikum, kritisiert die Auswirkungen einer rückläufigen Gewährung von Vollzugslockerungen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung sei eine Änderung der aktuellen Praxis dringend nötig: „Voraussetzung für eine Substitution ist der persönliche Kontakt zum behandelnden Arzt. Wenn dieser nicht ermöglicht wird, kann keine Zusage für die weiter notwendige Methadonvergabe erteilt werden".
Auch die Mitarbeiter aus den verschiedenen Wohnprojekten der Diakonie und Caritas sehen sich bei den Aufnahmeverfahren für ihre Bewerber zunehmend behindert. Sämtliche Fachleute würden es begrüßen, wenn das Justizministerium die Lockerungen für die Haftentlassung gesondert bewerten würde.
Burkhard Teschner, Leiter der Anlaufstelle für Straffällige des Diakonischen Werkes in Osnabrück, freut sich als Sprecher des Arbeitskreises Vernetzung und Moderator des Fachgespräches über Ergebnisse des kreativen Austausches: dankenswerterweise stellen sich sowohl der Leiter der AGOS (der Arge in Osnabrück) als auch der Fachbereichsleiter der AOK als direkte Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung, die im Rahmen des Übergangs aus der Haft in die Freiheit auftauchen. Leider ändere dieses noch nicht grundlegend die vorgegebenen Strukturen, aber die bestehenden Gesetze und Regelungen schreiben bestimmte Antrags- und Verfahrenswege vor. Diese zu verkürzen und zu vereinfachen gelte es weiterhin anzustreben. Eine Entlassungs- oder Übergangscard mit einer befristeten Gültigkeit und den wesentlichen Leistungen bleibt bis auf weiteres allerdings Fiktion...
Mitglieder im Arbeitskreis Vernetzung in der Straffälligenhilfe - Soziale Dienste in Osnabrück:
- AMEOS Klinikum Osnabrück
- Straffälligenhilfe/Diakonie Osnabrück
- Soziale Dienste SKM gGmbH
- Ambulante Soziale Dienste der Justiz in Niedersachsen